Muss auch im Ausland eine Rettungsgasse gebildet werden?
Diese Frage muss mit einem klaren ‚Ja‘ beantwortet werden. Allerdings herrschen im europäischen Ausland häufig andere Regeln als hierzulande. Hier finden Sie eine kleine Übersicht der Regelungen in den einigen deutschen Nachbarländern:
Österreich: In Österreich ist die Bildung einer Rettungsgasse Pflicht. Diese Regelung gilt auf allen zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen, sobald sich der Verkehr nur noch in Schrittgeschwindigkeit bewegt. Links fahrende Fahrzeuge begeben sich nach links – alle rechts fahrenden Fahrzeuge nach rechts. Bei Verstößen müssen Autofahrer tief in die Tasche greifen: Es droht ein Bußgeld von 2180 Euro!
Italien: In Italien gibt es keine speziellen Vorschriften diesbezüglich.
Frankreich: Auch hier gibt es keine Regelung wie in Deutschland. Die Rettungskräfte müssen im Notfall aber am Stau vorbeikommen.
Schweiz: In der Schweiz muss eine Rettungsgasse für Einsatzkräfte gebildet werden. Die Regelung ähnelt der in Deutschland.
Tschechien: In Tschechien muss eine Rettungsgasse gebildet werden, an der Ersthelfer vorbeikommen. Autofahrer weichen nach demselben Schema aus wie in Deutschland.
Polen: In Polen wird bei drohendem Stau ebenfalls eine Rettungsgasse gebildet. Das Vorgehen ist wie in Deutschland.
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