Welchen Fahrzeugschutz bietet mein Fahrzeug?
Um Ihnen den optimalen Schutz zu bieten, statten wir die Fahrzeuge mit einem Haftpflicht- und Kaskoschutz aus.
Kann ich meine bestehende Versicherung weiternutzen?
Nein, es können keine bestehenden Versicherungen überschrieben oder integriert werden, da das Fahrzeug bereits durch die Euromobil GmbH versichert ist.
Wie hafte ich bei Unfällen oder anderen Schäden?
Während der Mietzeit haften Sie für den Untergang (auch Abhandenkommen und Beschlagnahme) des Fahrzeuges und für sämtliche Schäden (wie z. B. Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung oder Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Überlassungszeit entstehen, soweit Sie oder der/die Fahrer:in diese zu vertreten haben. Ihre Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie: Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten. Bei Vereinbarung einer Reduzierung der Selbstbeteiligung haften Sie als Mieter pro Schadensfall nur bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Weitere Informationen finden Sie in den Allgemeinen Vermietbedingungen der Euromobil GmbH.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Ihre Selbstbeteiligung im angebotenen Kaskoschutz beträgt 950 € je Vollkaso-Schadenfall, die Sie jedoch gegen Gebühr im Bestellprozess reduzieren können. Die Selbstbeteiligung je Teilkasko-Schadenfall beträgt 150 €.
Was muss ich im Falle eines Unfalls tun?
1. Bei einem Schaden sind Sie in der Verantwortung, diesen umgehend nach Eintritt des Schadenfalles bzw. Schadenereignisses in Textform über das Schadenformular der Euromobil GmbH per E-Mail an schaden@vwfs-rac.com zu melden.
2. Bei jedem Unfall sind Sie dafür verantwortlich, sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall, mögliche Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden polizeilich aufgenommen werden. Des Weiteren sind Ihrerseits Beweismittel (z. B. in Form von Zeugenkontaktdaten und Fotos) zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten zu notieren. Als Mieter sind Sie zudem in der Verantwortung, auf eine ordnungsgemäße Aufklärung der Schadenursache und des -hergangs hinzuwirken. Ihnen ist es hierbei nicht gestattet, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen.
3. Um den Unfallhergang zu dokumentieren, ist es Ihrerseits dringend notwendig, das zugegangene Schadenformular vollständig auszufüllen und unterschrieben postalisch oder per E-Mail an schaden@vwfs-rac.com zurückzusenden. Sollten Sie dies nicht oder nur unzulänglich erfüllen, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie für Schäden, die sich aus diesem Umstand ergeben, haften. Des Weiteren können Ersatzansprüche an Sie als Mieter:in aufgrund der unzulänglichen Dokumentation von Seite der Euromobil GmbH als Vermieter erhoben werden.
4. Wir weisen Sie darauf hin, dass, sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, Schadensersatzansprüche gegen Sie als Mieter:in erst fällig werden, wenn die Euromobil GmbH die Gelegenheit hatten, die Ermittlungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt hierbei spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges. Im Fall der Akteneinsicht wird die Euromobil GmbH Sie über den Zeitpunkt der Akteneinsicht in Kenntnis setzen.
5. Als Mieter:in benötigen Sie die ausdrückliche Zustimmung der Euromobil GmbH, die Reparatur in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb durchführen lassen.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit bei der Kundenhotline melden: 04282 789 9430.
Was muss ich im Falle einer Panne tun?
Bitte kontaktieren Sie umgehend die Euromobil GmbH unter 04282 789 9410 oder betätigen Sie den Online Pannenruf Knopf im Dachhimmel Ihres Fahrzeugs. Gemeinsam besprechen wir dann die notwendigen nächsten Schritte.
Was muss ich im Falle eines technischen Defekts oder dem Aufleuchten einer Kontrollleuchte tun?
Sollten Sie einen technischen Defekt an Ihrem Fahrzeug feststellen oder durch eine der Kontrollleuchten darauf hingewiesen werden, so melden Sie sich bitte umgehend bei unserer Kundenhotline der Euromobil GmbH telefonisch unter 04282 789 9430 oder per E-Mail an private.langzeitmiete@euromobil.de oder betätigen Sie den Online Pannenruf Knopf im Dachhimmel Ihres Fahrzeugs. Bitte entnehmen Sie weitere Hinweise zur richtigen Vorgehensweise den Allgemeinen Vermietbedingungen der Euromobil GmbH.
Was muss ich im Falle einer fälligen Wartungsarbeit oder Haupt- und Abgasuntersuchung tun?
Soweit während der Mietzeit Reparaturen zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit notwendig werden oder eine vorgeschriebene Wartung, Haupt- und Abgasuntersuchung oder UVV-Pürfung fällig ist, dürfen solche Reparatur- und Wartungsarbeiten/Inspektionen durch den Mieter nur in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb (z.B. Vertragswerkstätte) in Deutschland in Auftrag gegeben werden, wenn die Vermieterin dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Nach Erteilung der Freigabe durch die Vermieterin wird das Fahrzeug im Namen und auf Rechnung der Vermieterin repariert.
Erhalte ich ein Ersatzfahrzeug, während mein Fahrzeug in der Werkstatt ist?
Steht das Fahrzeug Ihnen wegen Inspektionen, Wartungsterminen oder Verschleißreparaturen, die von der Euromobil GmbH als Anbieter zu tragen sind, nicht zur Verfügung, wird Ihnen selbstverständlich ein entsprechendes Ersatzfahrzeug gestellt.
Was passiert, wenn ich eine Ordnungswidrigkeit begehe?
Begehen Sie während des Anmietzeitraums mit dem Fahrzeug Ordnungswidrigkeiten, bei denen eine Strafe anfällt (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken), haben Sie das Bußgeld bei der entsprechenden Behörde zu begleichen.
Wie kann ich einen Reifenwechsel veranlassen?
Sie sind verpflichtet, die Reifen regelmäßig auf Abnutzung und insbesondere auch auf die zulässige Mindestprofiltiefe zu überprüfen und einen erforderlichen Wechsel an der Euromobil GmbH zu melden. Bitte nutzen Sie hierfür die Kundenhotline der Euromobil GmbH telefonisch unter 04282 789 9430 oder per E-Mail an private.langzeitmiete@euromobil.de.