Kann der im Bußgeldrechner vorgesehene Betrag nicht direkt gezahlt werden, wird es teurer. Dann wird zusätzlich eine Strafe verhängt, welche von 300 bis maximal 3.000 Euro reichen kann. Auch für Fahrer mit manipulierter Vignette wird es teuer. Die Ersatzmaut beträgt in diesem Fall 240 Euro für Pkw und Wohnmobile oder 130 Euro für Motorräder. Hat man diesen Betrag vor Ort nicht zur Hand, muss man mit einem Verwaltungsverfahren mit mindestens 400 Euro Strafe rechnen. Nicht ordnungsgemäß angebrachte oder gelochte (Zeit-)Vignetten gelten hierbei ebenso als strafrechtlich relevant. Die Kontrolle der ordnungsgemäß angebrachten Vignette erfolgt durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane (ASFINAG) sowie den Automatischen Vignettenkontrollen (AVK). Wird man über das Kamerasystem ohne Vignette erwischt, wird man per Post zur Zahlung der Ersatzmaut aufgefordert. Diese Forderung wird an den Fahrzeughalter geschickt (und im Falle eines Mietwagens durch den Vermieter an den Mieter weitergegeben).