Konsequenzen bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts
Wie hoch die Strafe bei einer Übertretung des höchst zulässigen Gesamtgewichts sein kann, kommt auf verschiedene Faktoren an. Der Bußgeldkatalog trennt hier Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über und unter 7,5 Tonnen. Ein Sprinter/Transporter fällt unter diesen Wert.
Der Bußgeldkatalog sieht bei einem solchen Verstoß allerdings eher geringe Strafen vor. Gemäß Bußgeldrechner kommt es bei einer Überladung von 5 % zum Beispiel nur zu einer Strafe von 10 Euro. Ab einer Übertretung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 20 % sieht nicht nur der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 95 Euro vor, der Punktekatalog schreibt auch einen Punkt im Flensburger Register vor. Die höchste Strafe bei diesem Verkehrsdelikt liegt bei 235 Euro und einem Punkt, falls das Fahrzeug mehr als 30 % zu schwer ist. Auf jeden Fall kein Pappenstiel, und Zyniker würden bei dieser Überschreitung wohl von absichtlicher Gesetzesübertretung sprechen.
Sollte sich also der Umstand ergeben, dass das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird, so muss vor einer Weiterfahrt sichergestellt sein, dass die zusätzlichen Kilogramm einen anderen Weg des Transports finden. Als überaus unangenehm stellt sich diese Tatsache dann heraus, wenn es sich beim Sprinter/Transporter um einen gemieteten handelt. Dann nämlich darf damit nicht weitergefahren werden, bis das höchst zulässige Gesamtgewicht wieder eingehalten wird.